Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/

AW: Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/

Um welche Menge geht es eigentlich? 1cbm oder 10cbm?
Ich würde den Abraum einfach auf Grundstück zurück schippen.
 
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2 Kieslaster-Ladungen zurück schippen?

die arbeit würd ich mir nicht machen...
 
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Hi,

ich sehe das so wie Wuzzel,

wer was "mietet" um da was zu lagern muß auch dafür Sorge tragen das das Lagergut auch in den einzuhaltenden Abständen von fremden Grundstücken bleibt. So wie hier ist durch die scheinbar unsachgemäße Abagerung nun mal ein Fall von Sachbeschädigung eingetreten für die der Eigentümer der Erde zuständig ist da sie von seinem Grund und Boden stammte (wenn meine Mülltonne vom öffentlichen Grund auf die Straße fällt und ein Fahrzeug dagegen stößt bin erst mal ich als Mülltonneneigentümer für den entstandenen Schaden haftbar auch wenn die wegen unsachgemäßem Abstellens durch einen Müllmann auf dem Gemeindegrund umgefallen ist) Würde also wie es Wolf schon schrieb dem Besitzer des Erdaushubes eine Frist zum Entfernen seines Erdaushubes setzen und wenn er sich nicht weiter drum kümmert eine Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen lassen (alles aber schön dokumentieren)

2 Laster Erde sind auch nicht mal so wenig, sind immerhin so an die 30t Gewicht (meine 14t Waschkies für den Teichgrund war eine LKW-Ladung - da hab ich fast ne Woche für gebraucht die in meinem Teich zu bringen)

MfG Frank
 
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Wenn mit beiden nicht zu reden ist, würde ich mal 2 Schubkarren auf die beiden Grundstücke zurückbringen, damit dein Schaden etwas sichtbar wird.
Könnte mir vorstellen, dass danach die Gesprächsbereitschaft zunimmt und ein Kompromiss gefunden werden kann.

Frag vorher besser noch mal einen Anwalt aber wenn was auf dein Grundstück fällt, soltest du es zumindest wieder kostenlos zurückbringen dürfen.
 
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Frag vorher besser noch mal einen Anwalt aber wenn was auf dein Grundstück fällt, soltest du es zumindest wieder kostenlos zurückbringen dürfen.
Was über den Zaun ragt ist doch meins, oder?
 
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Joerg, das ist ein schlechter Ratschlag, denn das eigenmächtige Betreten des Nachbargrundstückes ohne Genehmigung könnte als Hausfriedensbruch angezeigt werden und so wird aus einer simplen versehentlichen Sachbeschädigung ein Straftatbestand. Selbstjustiz endet selten gut.

Gruß Wuzzel
 
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Ich denke man kann auch ohne Betreten ein paar Schippen aus das Grundstück von C zurückwerfen.
Wenn auf meinem Grundstück 2 LKW Ladungen gerutsch sind und ich es dann nicht mehr verwenden kann, entsteht auch ein Nutzungsausfall.

Als Selbstjustiz sehe ich das kostenlose zurückbringen eines kleinen Teils noch nicht.
 
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Also ich sehe das grundsätzlich genau so wie der gute Wuzzel. Rechtlich biste im Vorteil, da die Erde vom Nachbarn A ist und Du nichts mit dessen Baustelle zu tun hast, was sie aber nicht von Deinem Garten entfernt :(.
Grundsätzlich kannste das Ganze über´n Anwalt und das Gericht regeln (dauert halt einige Zeit und kostet erstmal Geld und die Nachbarschaft ist am Ar...) oder versuch doch mal den Weg über einen sogenannten "Mediator". Ist eine neutrale Person zur Vermittlung bei solchen Sachen, die Dir über die Stadt/Gemeinde genannt werden kann und vielleicht könnt Ihr gemeinsam das Zeugs wegschaffen.
Habe momentan eine ähnliche Affäre mit einem "Nachbarn", der sich ebenfalls Rechte rausnimmt und nicht für die Konsequenzen gerade stehen will. Da hat sich auch (In meinem Fall) ein Nachbar als neutraler Mittelsmann angeboten, zu vermitteln.
Versuch macht kluch und vielleicht ist das für uns beide ein sinniger Weg.

Denk immer an den Satz: Recht haben heisst nicht Recht bekommen :box
 
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In der Juristerei kommt es oft auf kleine Details an. Zwischen Schubkarren rüberfahren und einige Schippen zurückschippen ist ja nun schon mal ein Unterschied. Mit beidem ist aber dem Threadersteller vermutlich nicht geholfen, denn was bringen schon einige Schippen bei zwei LKW Ladungen.


Ich sehe für das rüberschippen von irgendetwas auf fremde Grundstücke keinerlei gesetzliche Grundlage, zumindestens dann nicht, wenn der Schadensverursacher nicht vorher durch eine angemessene Frist in geeigneter Weise aufgefodert wurde den Schaden zu beheben.

Am besten macht man dies schriftlich, im Zweifel per Einschreiben / Rückschein oder man lässt sich den Empfang der Aufforderung anderweitig bestätigen.

Du definierst es als kostenloses zurückbringen, der Nachbar könnte das das aber seinerseitz als Eingriff auf sein Eigentum sehen... also in solchen Fällen ist, gerade wenn man es mit uneinsichtigen Nachbarn zu tun hat eher der Rechtsweg einzuhalten... sonst steht nachher Klage gegen Klage und das ganze eskaliert.
Sicherlich lässt sich auch noch prüfen ob Gartenanlagen oder Pflanzungen beschädigt wurden und dafür ist ggf. Schadensersatz zu zahlen.

Der Schaden dürfte doch auch ohne einige Schippen retour über den Zaun deutlich sichtbar sein, wir sprechen ja hier von zwei LKW Ladungen.
Also wozu sollte das nützlich sein ?

Gruß
Wuzzel
 

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