koifischfan
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Was über den Zaun ragt ist doch meins, oder?Frag vorher besser noch mal einen Anwalt aber wenn was auf dein Grundstück fällt, soltest du es zumindest wieder kostenlos zurückbringen dürfen.
In das Grundstück hineingewachsene Wurzeln darf der Eigentümer dieses Grundstückes sofort im Wege der Selbsthilfe beseitigen, Zweige erst dann, wenn er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat, die fruchtlos verlaufen ist. Das Abschneiderecht besteht nicht, wenn der Überhang die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt.