Frage an alle Holzhacker hier.... Thema Axt

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Reiner, Dein Beispiel ist leicht falsch.... der richtige Vergleich wäre wenn eine Baustelle ist, die Baustelle geräumt wird aber 3 Backsteine liegen bleiben und zwar nicht versperrt sondern auf einer öffentlich zugänglichen Wiese.
Die 3 Steine liegen nun ... Tage... Wochen... Monate...

Ist das wirklich Diebstahl wenn sich ein halbes Jahr danach jemand denkt, die 3 Steine könnt ich brauchen, nehm ich mit und dann sieht es auf der Wiese wieder ordentlich aus?

Sonstige Früchte des Waldes die dort einfach so wachsen dürfen ja auch gepflückt werden... Beeren, Pilze usw.

Ich werd da mal wenn ich bei einer Winterradltour im Wald Holzarbeiter treffe nachfragen. Das Thema interessiert mich.
 
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Hollo Pyro 1) Es ist egal wie Du das drehst es bleibt das gleiche auch deine 3 Steine könnten wenn es der ware Besitzer so will zur Anzeige füren . (Beeren, Pilze U.S.W.) Das ist eine geduldete sache wenn ein Forstbesitzer das nicht will das Leute in seinem Wald danach suchen kann er es auch verbieten:( höre ich dann nicht auf sein Verbot könnte es zur Anzeige füren .Leider ist das so :( Bin mir da sehr sicher den sonst gäbe es ja keine Holzsammelscheine auf dem Amt und die kosten Geld .Noch was es nützt nichts wenn Dir ein Holzarbeiter sagt:kopfkratz JO MACH MAL im nachhinein kann er auch Sagen das hab ich nicht gesagt deshalb hatte ich Dir auch geschrieben Du musst auf dem Amt nach einer Genemigung fragen dann kriegste en Papier wo ganz klar draufsteht was mann sammel oder mitnemen darf . Holz wird mitlerweile wie Gold gehandelt en Schütmeter kostet 75-100 Euro je nach Holzart. Würde auch gerne einfach mal so die Reste einsammel die da in unserem Wald rumliegen aber Leider:(:heul Gruss Reiner
 
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Bei der nächsten FFW Übung frag ich mal entsprechende Leute... das Wort "Holzsammelschein" hab ich noch nie in meinem Leben gehört - und ich bin jetzt nicht mehr der jüngste....
 
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Was ist ein Holzsammelschein und wer vergibt ihn?

Unter dem Begriff Holzsammelschein ist eine befristete Erlaubnis für das Sägen und Sammeln von Brennholz
in den Wäldern der eigenen Gemeinde zu verstehen. Der Holzsammelschein kann dabei auf eine lange Geschichte zurück blicken, die bis ins Mittelalter zurück reicht. Bereits zu dieser Zeit hatte jeder Bürger ein Recht auf den so genannten “Kerstock”, das heißt es war ihm erlaubt etwa einen Raummeter Brennholz zur eigenen Verfügung aus dem Gemeindewald zu bekommen. Diese Tradition lebt im Holzsammelschein bis heute fort und jeder Bürger kann auch heute noch als so genannter Selbstwerber geschlagenes Holz im Wald sammeln. Die dafür nötige Erlaubnis ist beim zuständigen Forstamt der Gemeinde zu bekommen. Die Dauer der Gültigkeit eines Holzsammelscheines ist dabei von Gemeinde zu Gemeinde und von Forstamt zu Forstamt unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel zwischen einem Monat und einem Jahr und ist nicht übertragbar. Meist ist die Mindestabnahmemenge für einen so genannten Selbstwerber mit Holzsammelschein allerdings größer als der traditionelle eine Raummeter, meist verlangt die zuständige Forstverwaltung eine Abnahme von mindesten drei Raummetern Holz.

Welches sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Holzsammelscheines?

Für den einfachen Holzsammelschein sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig, er muss lediglich rechtzeitig beantragt werden. Der Sammler ist allerdings verpflichtet seinen Holzsammelschein stets bei sich zu tragen und muss ihn auf Verlangen eines Bediensteten der Forstverwaltung oder eines Polizeibeamten jederzeit vorweisen können. Während er sich im Wald aufhält hat der Selbstwerber darüber hinaus den Anweisungen des Försters jederzeit Folge zu leisten. Das Sammeln von Holz ist dem Inhaber eines Holzsammelscheines nur während der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Gesammelt werden darf im Grundsatz während des gesamten Jahres , allerdings sieht es der Förster nicht besonders gerne wenn im Frühjahr in den Monaten März, April und Mai gesammelt wird. Zu dieser Zeit bekommen nämlich zahlreiche Wildtiere des Waldes ihren Nachwuchs und sollten dementsprechend möglichst wenig gestört werden. Gesperrte Waldflächen, Flächen in denen der Holzeinschlag noch im Gange ist sowie Forstkulturen dürfen vom Sammler dabei in keinem Fall betreten werden. Bei Verstössen gegen diese Regelungen wird der gewährte Holzsammelschein in der Regel von der Forstverwaltung ersatzlos wieder eingezogen, gegebenenfalls kommt auch noch eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige hinzu. Nur mal so für Dich OK ich bin auch von Vorgestern :heul
 
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Hallo Pyro Musst nicht Böse sein ich meinte es nur gut mit Dir:jaja Gruss Reiner Mein bester Kumpel ist Jäger Leider den ich liebe auch Tiere und der macht die Platt:heul aber so ist die Welt
 
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Ich bin keinesfalls böse, ganz im Gegenteil... danke für diese umfassende Erklärung.

Ich habe gerade einen Bekannten gefragt ob er diesen Begriff kennt... scheinbar ist das hier bei uns unbekannt...
 
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Ich habe gerade einen Bekannten gefragt ob er diesen Begriff kennt... scheinbar ist das hier bei uns unbekannt...
Hallo Jürgen,
Frag den zuständigen Förster... erst wenn der den Begriff nicht kennt, dann ist das bei Dir in der Gegend unbekannt ;)
Manchmal erfährt man nur durch Zufall (Zeitungsbericht oder reden mit den Ämtern oder dem Förster) wie sich das in der gegend verhält.
Auch in diesem kleinen Bereich macht die Konkurrenz das Geschäft...
Warum sollte man erzählen, dass man für kleines Geld hier und da sammeln darf?
Wenn es nicht grad ein guter Freund ist, dann beraub ich mich meiner günstigen Bezugsquelle (auf dauer).

Ich habe zwar keinen Holzofen, aber ich habe einen Wald... und der nervt mich grad enorm :aua

Und nur um das mit den rechten zu verdeutlichen... ich kann da auch als Besitzer nicht einfach rumwerkeln wie es mir gefällt...
'Durchforsten' sollte ein Fachmann... dabei fällt dann das Holz an, was zur Kostendeckung (weitestgehend, wenn es passt) dient.
Und der Kleinkram, den die Leute nicht mitnehmen und der Dir dann isn Auge sticht ;)

So, und nu ist echt Zeit für's Bett ;)
 
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@Pyro
Hast du nen Garten? Darf ich mir da einfach was holen, nur weil du es ne weile hast liegen lassen? Deine X25 zB. im Sommer. ;) ;)

Wenn etwas nicht auf meinem Grundstück liegt, sollte ich eigentlich immer vorher fragen. Umgekehrt würde ich das auch wollen.

Bei uns sind es die Stoppler. Da rücken teilweise Heerscharen von Leuten mit Kind und Kegel aufm Feld ein, haben nie gefragt und nehmen einfach mit. Sorry, aber das k...t mich mittlerweile wirklich an. Das man fragt, ist mMn. das Mindeste.
 
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Danke Joachim kann Dich gut Verstehen ( Katoffelstoppler ) und mit der x 25:oki Deutlicher ging es nu nicht mehr:lala
 
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Joachim, ich hab nen Garten, da is ein Zaun drum rum und es gibt laut Gesetz oder Tradition kein allgemeines Betrittsrecht... und die X25 ist in der Werkstatt eingesperrt... tss... würd er mir mein Äxtlein zocken wollen... :box :mad: :D


Andi, mein Onkel hat auch nen Wald, der fährt da selber raus und macht das was er meint. Manchmal helfe ich auch bei der Holzarbeit. Macht doch immer wieder Spass, besonders im Winter wenn es kalt wäre und Schnee läge.


Scheinbar hab ich öfter in der Schule gefehlt... Stoppler... was ist das jetzt schon wieder? :kopfkratz
 

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