Kann ich in meinem (grossen) Teich Speisefische halten?

Also, ehrlich gesagt hatte ich noch nicht wieder die Zeit, mich um den Teich zu kümmern. Bei Entfernen der verwucherten Vegetation an einer Seite haben wir einen 'Klärteich' gefunden. Das Ding hat also so eine Art Umlauf-System gehabt, irgendwie in Verbindung mit einem aktuell nicht aufzufindenden Springbrunnen (vermutlich in der Mitte vom großen Teich). Da er aktuell aber ziemlich klar ist und offensichtlich auch munter bewohnt wird, warte ich einfach mal ab, was er im Sommer so treibt, ohne Einmischung meinerseits.

Aber ich habe mal eine andere Frage, bezüglich des Teiches... Es stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer munter gegen so ziemlich jede Bauvorschrift verstossen hat, die's so in unserer Gegend gibt (schon am ersten Abend hatte ich direkt Post vom Anwalt der Nachbarn im Briefkasten, wegen der überbauten Einfahrt, usw..). Naja, jedenfalls wurde mir nun durch die Blume gesagt, dass der Teich wohl auch genehmigungspflichtig wäre, weil über 1,5 Meter tief. Ich meine, ihn 'flacher' zu machen ist sicher möglich und wenn das Bauamt mir sagt, ich muß das machen, dann mache ich das, aber die Frage ist, ob das nicht andererseits wieder zu Ärger mit der unteren Naturschutzbehörde führen würde, weil da mittlerweile eine ganze Menge Spezies leben, die, meines Wissens nach, unter Schutz stehen. Wir haben, z. B., einige Löcher in der Wiese neben dem Teich gegraben, um Obstbäume einzupflanzen. Die Bäume sind teilweise noch nicht da, aber aus den Löchern hole ich pro Tag insg. ca. 20 Kröten raus, die auf dem Weg zu meinem Teich waren. Außerdem gibt's Kanonenputzer, Molche, usw.

Es ist nun nicht so, dass das Bauamt besonders grell wäre hier. Die Frage ist nur, wenn's mal Ärger gibt, was passiert dann. Komme ich dann sozusagen zwischen die Fronten?

Naja. Aktuell ist das eigentlich eins der kleineren Probleme dort, lol... Montag kommen die Möbelpacker und wir ziehen auf eine 'Baustelle':)) Der einzige, der sich darüber freut, dass die Küche noch nicht funktionstüchtig ist, ist mein Sohn, der auf regelmäßige Besuche beim gelben M hofft...

Sorry für's OT...
 
Hi Syrah,

in der Tat gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Vorschriften ob/wann ein Teich genehmigungspflichtig ist. (meißt bei Tiefen >2m)

allerdings, da der Teich dem Aussehn her wohl schon Jahrzehnte auf dem Grundstück vorhanden war und bisher scheinbar keine Nachbarn/Ämter dagegen vorgingen dürften die Fristen Widerspruch einzulegen auch eher abgelaufen sein.

MfG Frank
 
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Das sind ja nette Nachbarn, die schon, bevor ihr überhaupt eingezogen seid, einen Anwalt einschalten...was sagt denn der Vorbesitzer dazu? Ist ja schon irgendwie merkwürdig, dass sie erst mit eurem Einzug damit ankommen.
Den Fall mit der überbauten Einfahrt haben wir hier auch, allerdings haben die Vorbesitzer mit den Nachbarn darüber gesprochen, bevor wir das Haus gekauft haben. Damals hatten sie das so lose schriftlich untereinander geregelt und als der Verkauf anstand gab es auf einmal Ärger, da war schon die Rede von Rückbau usw, allerdings haben die selbst eine ungenehmigte riesige Gartenhütte an der Grundstücksgrenze, da hat dann wohl ein Hinweis darauf gereicht :lala5
Mittlerweile ist das aber kein Thema mehr, ein paar Bier über den Gartenzaun und alles ist gut...letztlich hatten sie nur etwas Panik davor, wer hier einzieht und als sie feststellten, dass wir ganz nett und vor allem harmlos sind, war auch die Einfahrt schnurz.:)

Falls ihr noch nicht mit den Nachbarn geredet habt, würde ich das schnellstens versuchen, über Anwälte zu kommunizieren ist nicht nur lästig, sondern auch teuer und wer weiß was dann noch alles kommt.
Der Teich dürfte bei der Größe auch genehmigungspflichtig sein, hab da irgendwas von 100 Kubik im Kopf und da seid ihr ja reichlich drüber. Doof, wenn man sowas nach dem Kauf feststellt....
 
Hi Syrah,

in der Tat gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Vorschriften ob/wann ein Teich genehmigungspflichtig ist. (meißt bei Tiefen >2m)

allerdings, da der Teich dem Aussehn her wohl schon Jahrzehnte auf dem Grundstück vorhanden war und bisher scheinbar keine Nachbarn/Ämter dagegen vorgingen dürften die Fristen Widerspruch einzulegen auch eher abgelaufen sein.

MfG Frank

Müssen die Ämter sich denn auch an Fristen halten? Wenn dem so ist, wäre ja schön :)
 
Hi Erin,

Verjährungsfristen gibts bei fast allen rechtlichen Dingen, daran müssen sich auch Ämter halten. (für unser 130 Jahre altes Fachwerkhaus und das 260 Jahre alte vom Nachbarn gibst auch keine vorlegbaren Baugenehmigungen mehr, trotzdem muß der Deckmalschutz beachtet werden:finger)

MfG Frank
 
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Moin Frank,

nach der Nummer http://www.wz.de/home/panorama/frau-will-haus-verkaufen-und-soll-es-abreissen-1.1634801 traue ich da keiner Behörde mehr über den Weg. Hängt aber aber natürlich auch immer vom Standort und vermutlich auch von der Behörde selbst ab ;)
Ich denke mal, für den Teich interessiert sich ohnehin niemand, solange keiner darauf hinweist und meckert, aber wenn...:kopfkratz Wäre halt doch beruhigend zu wissen, wenn es da genaue Vorgaben gäbe :)
 
ist mein Sohn, der auf regelmäßige Besuche beim gelben M hofft...

Andere Name ist "In das Restaurant, Zur Goldene Möwe " oder "Amerikanischer Feinkostladen".....hat bei meinen Kindern immer zu erst zum Maulen geführt, wenn ich das mal meiner Frau beim Fahren vorgeschlagen habe :)
 

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