Teichfreund77
Mitglied
- Dabei seit
- 14. Apr. 2016
- Beiträge
- 614
- Teichfläche (m²)
- 95
- Teichtiefe (cm)
- 180
- Teichvol. (l)
- 48000
- Besatz
- Ca. 15 Goldis, 5 Gold und 5Blauorfen, 8 Schubis, 15 Gründlinge und 21 Kois, 2 Sonnenbarsche und 1 Flussbarsch.
Die GEZ müssen wir ja auch Zahlen, egal ob man es benutzt oder nicht.Hi,
evtl. schon über eine Anwaltliche Beratung nachgedacht?
Denn wenn ich nicht einleite muss ich für etwas zahlen, was ich nicht bekomme bzw. was ich nicht in anspruch nehme........
Dann könnte man vielleicht sogar eine Sammelklage anstreben.......
Gerade jetzt wo der Grundwasserspiegel sowieso schon immer wieder weiter absinkt, sollte es doch im Interesse der Allgemeinheit befürwortet werden das man das Regenwasser versiegelter Flächen versickern lässt!
Nur mal so als Gedankengang.......................
Nu, sei mal nicht so, Deine Stadt braucht nun mal Dein Geld und bitte kein jaaber. WilliAnwalt hab ich schon nach gedacht jaaber es hat kein andere Lust zum Anwalt zu gehn .. Und
das sind dann alles wieder nur Kosten. Und er hat mir auch schon gesagt ich soll froh sein das er nicht von denn letzten 4 Jahren das angerechnet hat... Ach nun jetzt ist es halt egal... Klar sollten die froh sein wenn man das Regenwasser sammelt das versteh ich. Aber die verstehen es nicht.. Bei denn zahlt nur die scheine
Beruhige Dich, wir alle müssen bezahlen und irgendwo bekommen wir es doch wieder zurück. WilliJa das mag sein Aber nach 40 Jahren komm die auf einmal an oder fällt denn auf oh da können wir Geld holen. Ist doch schon etwas komisch
Mit Deinem Argument zum Anwalt? Da verschenkst Du Deine Zeit und verlierst. Ich glaube aber schon, dass Dein Anwalt Dich vorher aufklärt. WilliAnwalt hab ich schon nach gedacht jaaber es hat kein andere Lust zum Anwalt zu gehn .. Und
das sind dann alles wieder nur Kosten. Und er hat mir auch schon gesagt ich soll froh sein das er nicht von denn letzten 4 Jahren das angerechnet hat... Ach nun jetzt ist es halt egal... Klar sollten die froh sein wenn man das Regenwasser sammelt das versteh ich. Aber die verstehen es nicht.. Bei denn zahlt nur die scheine
Da kann ich nur zustimmen und eine anwaltliche Erstberatung kostet meines wissens 50,- .Mit Deinem Argument zum Anwalt? Da verschenkst Du Deine Zeit und verlierst. Ich glaube aber schon, dass Dein Anwalt Dich vorher aufklärt. Willi
Die Geschäftsstelle weist ergänzend auf Folgendes hin:
Durch den Beschluss des OVG NRW vom 29.10.2019 (Az.: 9 A 2287/18) wird klargestellt, dass eine gebührenpflichtige Inanspruchnahme bei der Regenwassergebühr lediglich voraussetzt, das Abwasser (wozu auch Niederschlagswasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG gehört) der öffentlichen Abwasseranlage tatsächlich zugeführt wird. Dabei definiert § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG Niederschlagswasser als das Wasser, welches von bebauten und/oder befestigten Flächen gesammelt abfließt.