Viele Pflanzen, wenig Ahnung

AW: Viele Pflanzen, wenig Ahnung

Hallo Frank,

auch Landwirte haben keinen Freifahrtschein. Dieser hier aus unserer Gegend hat inzwischen diverse Verfahren am Hals.
 
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Ich schätze sogar das es weit mehr Verfahren gegen Landwirte, Industrie etc. gibt als gegen Privatleute.

Gerade die Landwirte sind mit den ganzen Verordnungen Richtlinien und Gesetzen sicherlich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Auf die Stadtverwaltungen passt meist die Opposition sehr gut auf.

Natürlich gibt es überall Interessenskonflikte.
Aber hier so im Grundtenor zu schreiben der Bauer überlegt sich aus ner Orchideenwiese nen Industriegebiet zu machen und verhökert dann die Natur gewinnbringend halte ich für daneben. Denn das Industriegebiet planz nicht der Bauer, sondern dafür gibt es einen Bebauungsplan mit Planfeststellungsverfahren, Möglichkeiten zu Einsprüchen usw .

In vielen Regionen kann man sehen, wie sich gerade die ländliche Bevölkerung gegen Flurbereinigung, Ortsumgehungen etc. engagiert.
Aber auch hier gibts natürlich Interessenskonflikte, bei denen in einer Industrienation oft auch die Natur unterliegt.

Aber weil das eine schlecht ist das andere gut zu heissen bringt ja nichts, gerade deswegen sollte sich jeder überlegen, wo er seine Wasserpflanzen bezieht.

Gruß
Wuzzel
 
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Hi Wolf,

klar haben Landwirte keinen Freifahrtsschein, ist aber doch selten das mal einer ne Anzeige bekommen und verdonnert wird:D (ich stamme schließlich auch von nem Bauerhof ab)

Mein Nachbar hatte vor ein paar Jahren auch ne 5stellige Strafe zahlen müßen als er Hasel-, Brombeer- und Schlehensträucher auf einer seiner Weiden zurückschnitt da diese an ein Schutzgebiet grenzt

Bitte auch mal genauer lesen:D. Hab oben nicht geschrieb das Landwirte, sondern Gemeinden ehemalige landwirtschaftlich unrentable (und daher oft auch brachliegende Gebiete) gerne als Industiegebiete verplanen, erschließen und verkaufen

MfG Frank
 
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Ich schließe mich dir mal an Wuzzel, wenn ich überlege was für Auflagen etc. den Landwirten auferlegt werden und mal ehrlich wie oft sieht man, dass in einem Naturschutzgebiet etc. eine Pflanze ausgegraben wurde oder einfach nur stupide zerstört werden...
Andererseits gibts dann wieder so Fälle wie Frank beschreibt!
Andererseits fände ich es wirklich bekloppt wenn man eine Anzeige erhalten würde weil mein jetzt z.B. beim gegeben Beispiel, ausgebaggerte Schwertlilien mitnimmt.
 
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Hallo
Nur mal weil Ihr irgendwie vom Thema sehr weit weg seit !
Was nicht heissen soll ,das es sehr sehr wichtig ist !!!

@ Frank
ich stamme schließlich auch von nem Bauerhof ab)
AB ? ................Frank ,also ich hatte ELTERN !:lach:lachboden
LG Andre
 
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Ich les meist recht genau. Aber wenn man anderen sagt Sie sollen genau lesen sollt man auch genau schreiben, das ging aus dem Satz nicht ganz so genau hervor ob Gemeinden oder Landwirte das Brachland verkaufen.
Von Planung war in dem Post schon gar nichts zu lesen.
Der Logik folgend bin ich davon ausgegangen das ehemaliges Ackerland wohl meist den Landwirten gehört und nicht den Gemeinden und somit auch von den Landwirten verkauft wird.

Wie dem auch immer sei, gibts bei all den Maßnahmen auch Planfeststellungsverfahren und reichlich Möglichkeiten zum Einspruch, die auch umfangreich von Naturschutzorganisationen genutzt werden.

Wir sind in punkto Natur und Umweltschutz in Deutschland wohl sehr sehr weit vorne im internationalen Vergleich.

Gruß
Wuzzel
 
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Da wir ja nun mittlerweile meilenweit vom Thema entfernt sind...

Nur mal ein etwas heftiger Auswuchs, was die Auflagen für Landwirte so angeht: http://www.topagrar.com/news/Acker-Wetter-News-Clomazone-Schaerfere-Regeln-713947.html
Es geht um das Spritzen einer Rapsfläche mit einem bestimmten Herbizid, welches letztes Jahr in Mc Pom bei (soweit ich weiß) einige wenige Menschen irgendwas ausgelöst haben soll. Das Mittel ist aber mit allen erdenklichen Tests seit Jahren in D zugelassen!

100 m Abstand zu Siedlungsgebieten, Flächen des Erwerbsgartenbaus und solchen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind sowie Waldränder. Zu den übrigen Flächen (z.B. auch Knicks) reicht ein Abstand von 5 m.
Alleine damit sind viele Flächen in Ortsrandlage mit diesem Mittel nicht mehr behandelbar, da schlichtweg zu klein (Abstand </= Feldbreite oder Feldlänge).
Wir fahren auch so schon extrem abdriftmindern, aber ganz verhindern kann man es eben mitunter leider nicht.
Mindestens 1 Tag vor der Anwendung müssen Sie direkt angrenzende Anwohner über Anwendung und Anwendungsbestimmungen informieren.
Jupp - super Idee. :lol
Wir haben mehr als einen Kleingartenverein als Anrainer. Wie sollen wir da alle einen Tag vor der Maßnahme informieren? Die sind nie alle gleichzeitig da und wir wissen teilweise keine 24 h vorher, ob das Wetter wirklich zum Spritzen taugt. :engel

Und damit nicht genug:
Clomazone-Mittel dürfen bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von über 20 °C nur noch zwischen 18 und 9 Uhr angewendet werden. Bei über 25 °C zu erwartender Höchsttemperatur ist ihr Einsatz verboten.
Für „Laufarbeit“ sorgt folgende Auflage: Nach der Anwendung müssen Sie 1 Monat lang im Umkreis von 100 m um die behandelte Fläche wöchentliche Kontrollen auf Blatthellungen durchführen. Treten diese auf, müssen Sie diese sofort dem amtlichen Dienst und dem Zulassungsinhaber melden.
Es gibt evtl. auch andere Mittel für den Raps, aber die Wirksamkeit.... :engel
 

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