220 Volt im Schwimmteich

Jap die einzig richtige Antwort bis jetzt. :oki
Na, Du bist mir vielleicht ein Troll ... :boah
Nur motzen und keinen besseren Vorschlag.
Das gibt eine :warn und einen Ordnungsgong außer der Reihe.
Dein Karma für heute kannst Du vergessen, aber das kennst Du ja. :lol


Lieber Hans-Christian,
Deine Elektroinstallation am Schwimmteich muss der ÖVE-E M42, T2 (2000)/1979 entsprechen.
(Und fertsch. :) )
Die Vorschriften für Pumpen bekommst Du hier hinterhergeworfen.

LG Carsten

PS:
Und falls Du bei der Internetsuche ins NaturaGart-Forum kommst und dort über eine Antwort vom "Step" stolperst, dann bitte dort auch weiterlesen, denn der schreibt auch nur die halbe Wahrheit.

PPS:
Die kennen wir nicht und sie sind meist ähnlich.
Vermutlich weicht diese dann doch etwas mehr ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
[DLMURL="https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/OEVE-EN_1_Teil_4_49.pdf"]OEVE EN 1 Teil 4 49[/DLMURL]

* defekter Link entfernt *

hier für die Alpenländler ein link
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke erstmal für eure vielen Antworten. Manches ist mir jetzt schon klarer! Habe mir nun auch die für Österreich geltenden Bestimmungen zu Gemüte geführt.

Aber folgender Sachverhalt ist mir noch nicht ganz begreiflich: In allen Verordnungen (D & A) wird von Bereichen 0, 1 und 2 gesprochen, in denen unterschiedliche Sicherheitsbestimmungen gelten. Wie ist es aber nun mit einem Teichfilter (z.B. TF mit Biostufe in einem großen Tank) der in einer baulich getrennten Filterhütte steht. Nach meinem Verständnis gehört der Filter noch zum Bereich 0 (wie das Becken selbst), da ja darin Teichwasser ist/fließt. :nolike Demnach sind auch im gesamten Filtersystem, egal wie weit es vom Teich entfernt ist, max 12 - 30 Volt zugelassen.
Damit bin ich wieder bei meinen anfänglichen Bedenken... :wand:wand:wand
Das Fazit wäre: UVC aus, wenn ich in den Teich fasse und Spülpumpe des TF als 12V-Variante:engel2:lala5:engel2
 
Wenn du fragst, 'Wie seht ihr diese Situation?', bekommst du tausende Antworten und Meinungen.
Fachlichg richtig ist etwas anders.

Für uns ist die VDE 0100 Teil 702 anzuwenden; Bereiche mit Schwimmbecken und Springbrunnen, einfach gesagt, begehbare Becken.
Das ist auch ein Springbrunnen in der Einkaufspassage.

Kurz gesagt, sind Geräte und Installationen in 230V im Abstand > 2,00 m erlaubt.
Hast du gleich neben dem Teich ein Häuschen mit Filter und Strom, finden diese Abstände keine Anwendung mehr.
Gegenstromanlage wurde ja schon erwähnt, ist genau das Gleiche.
Ist das Häuschen aber nur einen halben Meter im Quadrat, geht der Bereich 1 (2,00 m) hinter diesem wieder weiter.

Die Warnhinweise müssen die Hersteller auf ihre Pumpen drucken, auch wenn es anders gehandhabt wird.

Frage am besten ganz zielgerichtet. Auch wenn ich hier nur die deutsche 702 zu liegen habe, wirst du damit bei dir aber nicht total daneben liegen.

Dein Teichfilter im großen Tank ist begehbar? Da im eigenen Gebäude ist das dann hinfällig.
Nur Teichwasser ist kein Kriterium: Schließe mal 100 m KG-Rohr an den Teich an. :hehe5

Erde das Becken mit deinem Filter. Der Fehlerstrom fließt nur von der Pumpe direkt zur Erde und kommt somit nie im Teich an.
 
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Danke erstmal für eure vielen Antworten. Manches ist mir jetzt schon klarer! Habe mir nun auch die für Österreich geltenden Bestimmungen zu Gemüte geführt.

Aber folgender Sachverhalt ist mir noch nicht ganz begreiflich: In allen Verordnungen (D & A) wird von Bereichen 0, 1 und 2 gesprochen, in denen unterschiedliche Sicherheitsbestimmungen gelten. Wie ist es aber nun mit einem Teichfilter (z.B. TF mit Biostufe in einem großen Tank) der in einer baulich getrennten Filterhütte steht. Nach meinem Verständnis gehört der Filter noch zum Bereich 0 (wie das Becken selbst), da ja darin Teichwasser ist/fließt. :nolike Demnach sind auch im gesamten Filtersystem, egal wie weit es vom Teich entfernt ist, max 12 - 30 Volt zugelassen.
Damit bin ich wieder bei meinen anfänglichen Bedenken... :wand:wand:wand
Das Fazit wäre: UVC aus, wenn ich in den Teich fasse und Spülpumpe des TF als 12V-Variante:engel2:lala5:engel2

Die jeweiligen Bestimmungen regeln das an Schwimmbecken- und auch Teichen.
Wenn Du in Deinem Filter / Biostufe schwimmen gehst, dann fällt er unter die DIN VDE 0100 in D oder die dementsprechende ÖEVE- Norm in Ö....
Wenn nicht, dann ist durch die bauliche Trennung die Filteranlage raus aus den Schutzzonen. Auch wenn die Wand des Filterhauses direkt am Teich ist.
Und wie schon richtig geschrieben- ist das Häuschen in der Schutzzone stehend kleiner, gilt die Schutzzone ringsherum weiter in den Abständen zum Becken.

Die baulich getrennte oder außerhalb der Schutzzonen stehende Filteranlage mit 230V Installation und Verbrauchern selber hat nix mit den Bestimmungen bezüglich E-Installation an Pool und Schwimmteichen zu tun.
Auch wenn dort das gleiche Wasser fließt.
 
Wenn Du in Deinem Filter / Biostufe schwimmen gehst, dann fällt er unter die DIN VDE 0100 in D ...
...
Wenn nicht, dann ist durch die bauliche Trennung die Filteranlage raus aus den Schutzzonen.
Das ist deine Interpretation.

Ist im Filterhaus wieder ein begehbares Becken, kann alles wieder von vorne los gehen. :lol

Zitat VDE 0100-702
Nicht begehbare Becken: Becken, die nicht vorgesehen sind, von Personen betreten zu werden und die von Personen ohne Verwendung von Leitern und ähnlichen Hilfsmitteln nicht erreicht werden können.

Begehbare Becken: Becken, die von Personen ohne Verwendung von Leitern und ähnlichen Hilfsmitteln betreten werden können. Hierunter fallen auch Planschbecken.
 

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