troll20
Vorsicht, täuscht Schläue mit Likes vor!
Jap die einzig richtige Antwort bis jetzt.die einschlägigen Vorschriften in Österreich kenne ich gar nicht.
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Jap die einzig richtige Antwort bis jetzt.die einschlägigen Vorschriften in Österreich kenne ich gar nicht.
Na, Du bist mir vielleicht ein Troll ...Jap die einzig richtige Antwort bis jetzt.![]()
Vermutlich weicht diese dann doch etwas mehr ab.Die kennen wir nicht und sie sind meist ähnlich.
Danke erstmal für eure vielen Antworten. Manches ist mir jetzt schon klarer! Habe mir nun auch die für Österreich geltenden Bestimmungen zu Gemüte geführt.
Aber folgender Sachverhalt ist mir noch nicht ganz begreiflich: In allen Verordnungen (D & A) wird von Bereichen 0, 1 und 2 gesprochen, in denen unterschiedliche Sicherheitsbestimmungen gelten. Wie ist es aber nun mit einem Teichfilter (z.B. TF mit Biostufe in einem großen Tank) der in einer baulich getrennten Filterhütte steht. Nach meinem Verständnis gehört der Filter noch zum Bereich 0 (wie das Becken selbst), da ja darin Teichwasser ist/fließt.Demnach sind auch im gesamten Filtersystem, egal wie weit es vom Teich entfernt ist, max 12 - 30 Volt zugelassen.
Damit bin ich wieder bei meinen anfänglichen Bedenken...
Das Fazit wäre: UVC aus, wenn ich in den Teich fasse und Spülpumpe des TF als 12V-Variante![]()
Das ist deine Interpretation.Wenn Du in Deinem Filter / Biostufe schwimmen gehst, dann fällt er unter die DIN VDE 0100 in D ...
...
Wenn nicht, dann ist durch die bauliche Trennung die Filteranlage raus aus den Schutzzonen.