Wenn du fragst, 'Wie seht ihr diese Situation?', bekommst du tausende Antworten und Meinungen.
Fachlichg richtig ist etwas anders.
Für uns ist die VDE 0100 Teil 702 anzuwenden; Bereiche mit Schwimmbecken und Springbrunnen, einfach gesagt, begehbare Becken.
Das ist auch ein Springbrunnen in der Einkaufspassage.
Kurz gesagt, sind Geräte und Installationen in 230V im Abstand > 2,00 m erlaubt.
Hast du gleich neben dem Teich ein Häuschen mit Filter und Strom, finden diese Abstände keine Anwendung mehr.
Gegenstromanlage wurde ja schon erwähnt, ist genau das Gleiche.
Ist das Häuschen aber nur einen halben Meter im Quadrat, geht der Bereich 1 (2,00 m) hinter diesem wieder weiter.
Die Warnhinweise müssen die Hersteller auf ihre Pumpen drucken, auch wenn es anders gehandhabt wird.
Frage am besten ganz zielgerichtet. Auch wenn ich hier nur die deutsche 702 zu liegen habe, wirst du damit bei dir aber nicht total daneben liegen.
Dein Teichfilter im großen Tank ist begehbar? Da im eigenen Gebäude ist das dann hinfällig.
Nur Teichwasser ist kein Kriterium: Schließe mal 100 m KG-Rohr an den Teich an.
Erde das Becken mit deinem Filter. Der Fehlerstrom fließt nur von der Pumpe direkt zur Erde und kommt somit nie im Teich an.