AW: Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/
Joerg, sorry, aber als Moderator solltest Du Dich mit solchen Tipps besser zurückhalten, auch wenn es bei Dir mal geklappt hat, denn weder Laub noch runtergefallene Früchte darf man einfach so auf das Grundstück des Nachbarn zurückbringen, auch wenn die Intention (Bodendüngung) eine positive ist.
Das ist eine rechtswidrige Handlung mit der Du mit mir als Nachbarn sicher eher weniger als mehr Gesprächsbereitschaft erzielen würdest. Und hier im Forum zu offensichtlich rechtswidrigen Handlungen die gegen geltendes Nachbarschaftsrecht (zumindestens in NRW) zu raten verstossen halte ich für wenig zielführend.
Du magst das privat so machen, in einem öffentlichen Internetforum sollten aber eher juristisch einwandfreie Ratschläge stehen, wir wollen ja nicht, das sich hier ein User strafbar macht, wegen gut gemeinter aber juristisch risikoreicher Tipps.
§ 911 BGB
Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.
Du würdest also Dein Eigentum auf Nachbars Grundstück bringen und nicht seine Früchte zurückbringen, denn wenn Sie abfallen ist das erstens (mit wenigen Ausnahmen) als übliche Emission hinzunehmen und zweitens dann Dein Eigentum. Es gibt einige Gerichtsurteile, wonach im Einzelfall der Nachbar dazu aufgefordert werden kann diese zu beseitigen, erfolgt dies nicht innerhalb der Frist kann man dies auf dessen Kosten selber machen, aber keinesfalls darf man auf das nachbarschaftliche Grundstück ohne Genehmigung eingreifen.
Gruß
Wuzzel
P.S. hier in der Nachbarschaft brauchen wir die ganzen §§ nicht, denn wir reden miteinander und finden dann eine Lösung, mit der alle Leben können, aber jeder respektiert des anderen Grundstück, es sei denn er stellt geliehenes Gerät nach Absprache zurück und nimmt dort keine eigenmächtigen Handlungen vor.