Baugutachter?

AW: Baugutachter?

Im Bau ist der Ton recht rauh, und nachträgliche Forderungen sind immer schwierig durchzusetzen.

Dachte bis vor wenigen Tagen noch, dass das mit dem Fenster eindeutig und kein Problem ist! Aber du hast leider recht, der Bauträger sagt, dass es nicht gemacht wird (mit teilweisen haarstäubenden Argumenten)! Entkräftet man die Argumente, will keiner dafür zuständig sein bzw. behauptet, dass man nicht befugt ist solche Entscheidungen zu treffen.

Suchen jetzt ein persönliches Gespräch mit einen Entscheidungsträger. Hoffe da lässt sich dann einiges leichter regeln! Aufgeben tu ich auf jeden Fall so schnell nicht!:D

SO habe ich auch mal gedacht.... WIR sind auf der sicheren Seite, WIR haben die Verzögerung nicht zu verantworten.
Die "Menschen sind schlecht" - der Bauträger versuchte dann, UNS die Verspätung in die Schuhe zu schieben.

Du machst mir ja Hoffnung! Hab nämlich keine Lust, dass der Ärger in ein paar Wochen weiter geht. :( Zum Glück haben wir da auch alles schriftlich gemacht. Hoff der Bauträger macht hier keine Probleme!

Eigentlich sollte man meinen, dass es auch im Sinne des Bauträgers ist, dass die Kunden zufrieden sind! Mundwerbung ist schließlich die Beste Werbung. Manchmal hat man jedoch dass Gefühl, dass einige Baufirmen keinen Weitblick besitzen und nur auf den schnellen Gewinn aus sind. Schade eigentlich!:(
 
AW: Baugutachter?

Hallo Marco,

ich glaub, ich les nicht richtig!!!!!!:kopfkratz

Was gibt es da seitens des Bauträgers zu diskutieren?
Wenn die Planung, mit den entsprechenden Detailzeichnungen, vorliegen, hat sich der Bauträger unter Todesstrafe daran zu halten. Wenn er bei der Ausführung merkt, dass er z.B. ein Teil der Zeichnung (Höhe Küchenfenster) nicht umsetzen kann, ist er widerum in der Pflicht, dies schriftlich anzuzeigen. Hat er das getan, musst du reagieren. Hat es es versäumt, kannst du weiterhin die vertaglich geschuldete Leistung verlangen, egal wie er die auch hinbekommt.
Bei Fensterelementen steht meist ein Höhenangabe (Höhenkote = Fachbegriff ) in den enstprechenden Ansichtsplänen. Ist diese richtig angegeben???

Falls du Ünterstützung benötigst,...bin ab 09.01. wieder in deiner Nähe!

Grüße
Sveni
 
AW: Baugutachter?

Hallo Sveni,
ich finde es toll, direkt vor Ort zu helfen. Ich drücke Euch beiden die Daumen :oki.
 
AW: Baugutachter?

Wenn die Planung, mit den entsprechenden Detailzeichnungen, vorliegen, hat sich der Bauträger unter Todesstrafe daran zu halten.
Bei Fensterelementen steht meist ein Höhenangabe (Höhenkote = Fachbegriff ) in den enstprechenden Ansichtsplänen. Ist diese richtig angegeben???

Falls du Ünterstützung benötigst,...bin ab 09.01. wieder in deiner Nähe!

Erst mal Danke für das Angebot Sveni. Kann sein, dass ich nochmal auf dein Angebot zurückkomme. Will euch aber erst mal mit mehr Informationen ausstatten. Vielleicht beurteilt Ihr die Situation dann anders.

Aus den Detailzeichnungen geht die Rohbrüstungshöhe des Fensters leider nicht hervor (zumindst für mich nicht). Da uns nach betrachten des Außenansichtsplans die Fensterhöhe etwas hoch erschien haben wir schon im August bei den Bauträger nachgefragt, welche Rohbrüstungshöhe das Küchenfenster denn hat.

Der Bauträger hat uns dann geschrieben, dass alle Fenster (außer bodentiefe Fenster) eine Rohbrüstungshöhe ab Rohboden von ca 1,03m haben.

Da zusätzlich die Baubeschreibung bezüglich des Küchenfensters folgende Information enthält:

„die Rohbauöffnung des Küchenfensters ist für den Einbau einer Küchenarbeitsplatte vorgesehen ...“ (Seite 12) und „Weichen die Pläne von der Baubeschreibung ab, hat die Baubeschreibung Vorrang.“ (Seite 4)

Wir waren uns dann auch sicher, dass die Außenansicht täuscht. Zumal hier auf den Plan steht: "Plan nicht zur Maßentname geeignet".

Der Bauträger sagt nun, dass wenn man das Fenster versetzt bzw. nach unten Verlängert die Außenansicht nicht mehr passt. Außerdem kann man sich die Rohbrüstungshöhe des Fensters selbst herleiten, wenn man weiß, dass die Eingangstür 2,20m hoch ist.

Nun ist es aber so, dass die Höhe der Eingangstüre weder aus dem Plan noch aus der Baubeschreibung hervorgeht.

Wie sieht Ihr die Chancen, unseren Wunsch durchzusetzten?
Sven, wie siehst du die Sache? Als Fachmann kannst du die Situation sicherlich besser beurteilen wie wir.

Grüße,

Marco
 
AW: Baugutachter?

Hallo Marco,

meiner Meinung nach gaukelt die der Bauträger hier etwas vor!

Wenn ein Plan nicht zur Entnahme von Maßen geeignet ist, so ist er auch kein Ausführungsplan.
Diese Ausführungspläne werden aber von den einzelnen Gewerken (Rohbau, Fensterbau, Elektro, usw.) benötigt, um die im Bauvertrag beschriebene Leistung entsprechend ausführen zu können. Woher weiß sonst der Elektriker wieviel Steckdosen du z.B. im Wohnzimmer benötigst und ob diese am Bodenbereich, oder in Höhe des Lichtschalters liegen?

Ich erlese aber schon aus deinen Info´s, das man hier seitens des Bauträgers mehr auf den Text im Bauvertrag (Leistungsverzeichnis) verweist.

Das ist sein gutes Recht, aber....
Er kann z.B. nicht verlangen, das ein Bauherr (du) an Hand der Lage einer Eingangstür automatisch die Höhe des Küchenfensters ermittelt. Warum auch?

Wenn nun aber im Bauvertrag, bzw. in der Leistungsbeschreibung eine Standard-Höhe für alle Fenster von 1,03m ab Oberkante Rohfussboden angeben ist, wie hoch ist denn der tatsächliche Fußbodenaufbau? (Dämmung, Fußbodenheizung, Estrich, Fliesen, usw.)

So ein Fußbodenaufbau ist in der Regel ca. 10 - 15cm hoch. Ziehe ich dieses Maß von der Höhe 1,03m ab, so ist dein Küchenfenster so ziemlich exakt auf Höhe der Arbeitsplatte.(Höhe Arbeitsplatte bei Standardküche = 0,85m)
Bei einem Fußbodenaufbau von 15cm würden also genau 3 cm zur Idealhöhe der Arbeitsplatte fehlen. Das lässt sich sicher durch drehen der Justierfüße bei den Küchenschränken überbrücken.

Wenn die Firma das Fenster auf die im Vertrag beschriebenen Maße montiert hat, ist in punkto Arbeitsplatte alles in Butter.(Was für mich das wichtigste wäre)

Wurde dies nicht so gemacht, dann verweist du schriftlich auf den Bauvertrag Seite 12.
Ging es aus irgendwelchen Gründen nicht, verweist du auf die Standdardhöhe von 1,03m.

Was macht eigentlich dein Gutacher? Ist der noch im Ski-Urlaub:D

Grüße
Sveni
 
AW: Baugutachter?

Nahmt zusammen:

Ich versteh auch gar nicht wo das Problem liegt, das zu ändern ?
Also ich hab hier in meinem bestehenden Bau ganze Fenster eingesetzt wo keine waren.
Hier ist ja der Sturz offensichtlich richtig, die Fensteröffnung muss nur nach unten verlängert werden !?
Was braucht der... nur ne Flex und nen Bohrhammer und gut is.

Solange den Bauherren die dadurch andere Aussenansicht nicht stört und da nicht bezueglich der Aussenansicht Bauvorschriften vorliegen, juckt das doch offensichtlich nur das ästhetische Empfinden des Bauträgers ... und wen interessiert das, ob der es schön findet. Wenn der Kunde (Bauherr) das schön findet, bestellt und dafür bezahlt, dann kriegt er das geliefert was er will !? oder ?

Die Aussenansicht ist doch eine reine Frage des Geschmackes, das kannst nur Du entscheiden ob das Haus dadurch so stark verschandelt wird, das es nicht schön ist.
Ansonsten ganz klar: Das ist zu ändern.

Sach ihm: zur Not kommt Wuzzel das flexen :zwinker - dann macht er sicher freiwillig alles was Du willst. :lach

Viel Erfolg

Wuzzel
 
AW: Baugutachter?

Aktueller Stand:
Nach dem der Bauträger werder auf Mails antwortet, noch ans Telefon geht, noch auf Mailboxansagen reagiert (Haben versucht 4 verschiedene Mitarbeiter zu kontaktieren). Hab ich vorsichtshalber mal den Mangel per Einschreiben an den Bauträger geschickt.

Denke inzwischen sollten aber alle wieder vom Urlaub zurück sein (falls überhaupt jemand im Urlaub war.)

Morgen versuch ich es deswegen weiter.... Ansonsten muss echt der Baugutachter wieder ran. Der denkt noch, dass das mit dem Fenster kein Problem ist.

Außerdem hab ich meine ganzen Unterlagen zu einer Rechtsberaterin geschickt. Eine Antwort sollte Morgen, spätesten Übermorgen kommen.

Woher weiß sonst der Elektriker wieviel Steckdosen du z.B. im Wohnzimmer benötigst und ob diese am Bodenbereich, oder in Höhe des Lichtschalters liegen?
Sveni

Für den Elektriker gibt es einen seperaten Technikplan, auf den die Höhen eingezeichnet sind.


Ich versteh auch gar nicht wo das Problem liegt, das zu ändern ?

Sach ihm: zur Not kommt Wuzzel das flexen :zwinker - dann macht er sicher freiwillig alles was Du willst. :lach

Im absoluten Notfall, droh ich das dem Bauleiter an!:D

Mal im ernst: Ich glaub der Bauträger weiß ganz genau, dass hier ein Fehler passiert ist. Das Problem ist, wenn er unsere Doppelhälfte ändert, muss er wsl. auch alle anderen ändern (ca. weitere 9-11).

Bin gespannt, wie die ganze Situation weiter geht.

Ach ja noch was: Der Bauträger will für das Verlegen unserer Fließen im Halbverband 10€ pro m2 extra!:)
Dachte zunächst, es ist ein schlechter Scherz! : nase

Grüße,

Marco
 
AW: Baugutachter?

Hoppala, da liegt der Hase im Pfeffer... ein Serienfehler :)

schon mal mit den anderen Bauherren gesprochen ?
Wie denken die über das zu hohe Fenster ?

Gruß
Wuzzel
 
AW: Baugutachter?

Das Problem ist, wenn er unsere Doppelhälfte ändert, muss er wsl. auch alle anderen ändern (ca. weitere 9-11).
Hallo Marco,
Da ergeben sich nun folgende Möglichkeiten....

damit leben....:box

den Verantwortlichen nachdrücklich klar machen, das man es (egal wie es in den anderen Häusern gelöst wird) so haben will....:oki

ODER eben alle zukünftigen Bewohner darauf hinstossen und der Verantwortliche darf es für teuer Gld bei allen ändern :aua
 
AW: Baugutachter?

Ich verstehe trotzdem den Bauträger nicht.
Denn von den Kosten her dürfte selbst bei 9-11 Häusern die Änderung eines Fensters
doch gar nicht so wild sein.
Viel mehr Ärger handelt er sich doch damit ein, das die Bauherren auch sehr viel weniger kooperativ und sehr viel Aufmerksamer bei ggf. weiteren Fehlern sind, die man bei normaler Bearbeitung der Beanstandung dann vielleicht gar nicht wahrgenommen hätte.

Gutes Krisenmanagement ist am Bau genau so wichtig, wie in der Politik. Aussitzen bringt meist nix.

Gruß
Wuzzel
 

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