AW: Baugutachter?
Hallo Marco,
meiner Meinung nach gaukelt die der Bauträger hier etwas vor!
Wenn ein Plan nicht zur Entnahme von Maßen geeignet ist, so ist er auch kein Ausführungsplan.
Diese Ausführungspläne werden aber von den einzelnen Gewerken (Rohbau, Fensterbau, Elektro, usw.) benötigt, um die im Bauvertrag beschriebene Leistung entsprechend ausführen zu können. Woher weiß sonst der Elektriker wieviel Steckdosen du z.B. im Wohnzimmer benötigst und ob diese am Bodenbereich, oder in Höhe des Lichtschalters liegen?
Ich erlese aber schon aus deinen Info´s, das man hier seitens des Bauträgers mehr auf den Text im Bauvertrag (Leistungsverzeichnis) verweist.
Das ist sein gutes Recht, aber....
Er kann z.B. nicht verlangen, das ein Bauherr (du) an Hand der Lage einer Eingangstür automatisch die Höhe des Küchenfensters ermittelt. Warum auch?
Wenn nun aber im Bauvertrag, bzw. in der Leistungsbeschreibung eine Standard-Höhe für alle Fenster von 1,03m ab Oberkante Rohfussboden angeben ist, wie hoch ist denn der tatsächliche Fußbodenaufbau? (Dämmung, Fußbodenheizung, Estrich, Fliesen, usw.)
So ein Fußbodenaufbau ist in der Regel ca. 10 - 15cm hoch. Ziehe ich dieses Maß von der Höhe 1,03m ab, so ist dein Küchenfenster so ziemlich exakt auf Höhe der Arbeitsplatte.(Höhe Arbeitsplatte bei Standardküche = 0,85m)
Bei einem Fußbodenaufbau von 15cm würden also genau 3 cm zur Idealhöhe der Arbeitsplatte fehlen. Das lässt sich sicher durch drehen der Justierfüße bei den Küchenschränken überbrücken.
Wenn die Firma das Fenster auf die im Vertrag beschriebenen Maße montiert hat, ist in punkto Arbeitsplatte alles in Butter.(Was für mich das wichtigste wäre)
Wurde dies nicht so gemacht, dann verweist du schriftlich auf den Bauvertrag Seite 12.
Ging es aus irgendwelchen Gründen nicht, verweist du auf die Standdardhöhe von 1,03m.
Was macht eigentlich dein Gutacher? Ist der noch im Ski-Urlaub
Grüße
Sveni