gibt es für einen normalen Teich eigentlich nichts weiter was du vom Gesetzgeber aus beachten musst.
Ich habe auf meiner Gemeinde nachgefragt! 3m Abstand gelten für Bebaungen ÜBER der Erde. Für unter die Ende konnte mir der Bearbeiter keine Grenze benennen. Er meinte zur Sicherheit soll ich eine Einverständnis der Nachbaren einholen.Hallo,
dann schau mal nach dem Nachbarecht, welches für dein Bundesland zuständig ist, kannst du beim Bundesjustizministerium einsehen.
Ferner kommen dazu noch die Auflagen der örtlichen Gemeinde, welche für das Baugebiet erstellt sind in dem du wohnst,
die dann aussagen wie eine Grundstücksgrenze gestaltet werden kann.
3m Abstand gelten für Bebaungen ÜBER der Erde