Ho Thundergirl
ja, der Händler hat zwar Recht mit einer 1jährigen !!!! Übergangsfrist, - diese Übergangsfrist endet am 02.08.17 - für Gewerbetreibende. Allerdings er unterschlägt dabei mal ganz einfach das die Frist aber nur für diejenigen Tiere/Pflanzen im Laden gilt/galt die schon nachweislich vor dem Stichtag 03.08.16 im Laden vorhanden waren. (je Pflanze/Tier die erst ab/nach dem 03.08.16 in den Laden kamen - wie z.B die frischen aktuellen Wasserhayzinten unterliegen dem Verkaufsverbot und er macht sich somit mit dem Verkauf dieser Exemplare strafbar)
Die eingeräumte Frist der EU zum Verkauf der Restbestände für Gewerbetreibende von vor dem 03.08.16 ist allerdings auch ein schlechter Witz.
Denn seit dem 03.08.16 gilt ja für alle Personen (egal ob Privatmann oder Gewerbetreibende) ohne Ausnahmen ein absolutes Erwerbsverbot für sämtliche gelistete Arten, ein absolutes Vermehrungsverbot für alle gelisteten Tiere/Pflanzen (selbst Gärtnereien/Botanische Gärten dürfen die betroffenen Pflanzenarten seitdem nicht mehr vermehren wenn sie welche in ihrem Bestand haben), ein Einführverbot in die EU, ein Transportverbot auf Straßen, Schienen, Wasserwegen und Luftweg durch/über EU-Gebiet
folglich hat sich jeder Teich-/Aquarienbesitzer, der nach dem 03.08.16 Wasserhyazinten gekauft hat (nicht nachweisen kann das sie schon vor !!! dem Stichstag in seinem Besitz waren) sich strafbar gemacht
MfG Frank