AW: hässliche Mauer des Nachbarn
Hallo Anita,
du schreibst, die 'Mauer gleicht einen Höhenunterschied aus und ist Altbestand, stand also schon bevor wir gebaut haben'. Ich bin kein Jurist und die bringen einen in der Regel bei Nachbarschaftskonflikten auch nicht wirklich weiter, aber ich sehe erst einmal eine ziemlich rücksichtslos gesetzte nagelneue Betonwand (im oberen Teil)!
Ohne genau so wissen was hinter der Mauer ist, endet doch die Oberkante des Geländeprofils offensichtlich auf der unteren Höhe des Sichtschutzaunes auf der linken Seite des Bildes und ist auf der rechten Seite vom Haus abgesetzt. Auf den letzten 1,8m wird doch kein Gelände mehr abgefangen!?
Der Nachbar hätte doch offensichtlich in dieser Höhe mit der Mauer aufhören können und stattdessen oben einen durchlässigen Zaun ziehen können, damit Ihr unten noch Luft und Licht bekommt!? Eventuelles Gewohnheitsrechte hin oder her...
Was ich auch lustig finde, betreten tut er Euer Grundstück offensichtlich (zeigt mir die Betonverschalung und die Abstützung - wozu er allerdings zu Unterhaltsmaßnahmen der Mauer das Recht hat) aber ein Rankgitter will er nicht zulassen!?
Ich würde vielleicht mit dem Foto 'mal zu Eurem lokalen Baumamt gehen und ein rein informatives Gespräch suchen. Bei uns sind die super nett und zeigen einem durchaus auf was Rechtens ist und was nicht (ist natürlich keine Rechtsberatung)...
Nach dem Gespräch bist Du vielleicht mental in Deinen Rechten gestärkt, lädst den Nachbarn zu einer Flasche
Wein in Euren Garten ein und bringst ihm bei, dass 20 Dübel, ein wenig Draht und wunderschöner wilder Wein weder seiner Betonmauer noch ihm schaden werden...(das passende retuschierte Foto von maritim hast Du ja bereits)
Davor stellen würde ich aufgrund des Aufwandes/der Höhe nichts. Sobald Du die 5 m Pergola (Kosten!) stehen hast, kommt der an und will seine Mauer streichen, dann kannst Du gerade alles abreissen...
VG
Lucent