AW: Terrassenüberdachung
Hi,
das ist jetzt ganz unverbindlich und keine Rechtsauskunft. Soweit ich weiß, können von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedliche Regelungen gelten.
Hat Euer Doppelhaus keine Fuge?
Bei uns ist das so geregelt, daß Zäune und Mauern, die auf der Grenze stehen, beiden Nachbarn gemeinsam gehören. Rein theoretisch dürfte der Nachbar mit seinem Dach genau bis zur Grenze, die dann (wenn sich keiner vermessen hat) in der Mitte der Mauer wäre bzw. dort, wo die Fuge läuft.